Rechtsprechung
BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 1989/92, 2 BvR 55/93, 2 BvR 250/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- VN-Flüchtlingsbehörde (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 16 Abs. 2 S. 2
Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Asylrelevanz staatlicher Maßnahmen bei der Abwehr separatistischer und terroristischer Bestrebungen sowie die asylrechtliche Beurteilung sogenannter Amtswalterexzesse - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ordentliche Rechtsbehelfe - Letztinstanzliche gerichtliche Entscheidungen - Keine Begründung - Politische Verfolgung - Separatismusbekämpfung - Terrorismusbekämpfung - PKK
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 03.08.1992 - 8 K 3448/91
- VG Arnsberg, 05.10.1992 - 9 K 1712/92
- VG Arnsberg, 12.10.1992 - 9 K 3500/91
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.1992 - 18 A 3152/92
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.1992 - 18 A 3791/92
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.1993 - 18 A 3590/92
- BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 1989/92, 2 BvR 55/93, 2 BvR 250/93
Papierfundstellen
- NVwZ 1993, 975
Wird zitiert von ... (66) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 1989/92
Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines Asylmerkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (vgl. BVerfGE 76, 143 [157, 166 f.]; 80, 315 [335];… Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 1991 - 2 BvR 1497/90 - InfAuslR 1991, S. 262 [264] …und vom 11. Februar 1992 - 2 BvR 1155/91 - InfAuslR 1992, S. 152 [154]).Es bedarf einer besonderen Begründung, um sie gleichwohl aus dem Bereich politischer Verfolgung herausfallen zu lassen (vgl. BVerfGE 80, 315 [336 f.]; 81, 142 [149 f.]).
Dies gilt namentlich für Aktionen eines bloßen Gegenterrors, die zwar der Bekämpfung des Terrorismus und seines ihn aktiv unterstützenden Umfeldes gelten mögen, aber darauf ausgerichtet sind, die an dem bestehenden Konflikt nicht unmittelbar beteiligte zivile Bevölkerung - im Gegenzug zu den Aktionen des Terrorismus - unter den Druck brutaler Gewalt zu setzen (BVerfGE 80, 315 [339 f.]; 81, 142 [152]).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können zwar vereinzelte Exzeßtaten von Amtswaltern dem Staat nicht zurechenbar sein (vgl. BVerfGE 80, 315 [352]).
- BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86
Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen …
Auszug aus BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 1989/92
Es bedarf einer besonderen Begründung, um sie gleichwohl aus dem Bereich politischer Verfolgung herausfallen zu lassen (vgl. BVerfGE 80, 315 [336 f.]; 81, 142 [149 f.]).Dies gilt namentlich für Aktionen eines bloßen Gegenterrors, die zwar der Bekämpfung des Terrorismus und seines ihn aktiv unterstützenden Umfeldes gelten mögen, aber darauf ausgerichtet sind, die an dem bestehenden Konflikt nicht unmittelbar beteiligte zivile Bevölkerung - im Gegenzug zu den Aktionen des Terrorismus - unter den Druck brutaler Gewalt zu setzen (BVerfGE 80, 315 [339 f.]; 81, 142 [152]).
Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil der Beschwerdeführer ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]), sind die angegriffenen Urteile aufzuheben; die Sachen sind an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (§ 95 Abs. 2 BVerfGG ).
- BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83
Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess
Auszug aus BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 1989/92
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß mit ordentlichen Rechtsbehelfen nicht mehr anfechtbare letztinstanzliche gerichtliche Entscheidungen von Verfassungs wegen keiner Begründung bedürfen (vgl. BVerfGE 50, 287 [289 f.]; 71, 122 [135 f.]; 81, 97 [106]).Dieser Maßstab verlangt mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Gebundenheit des Richters an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG ) eine Begründung auch der letztinstanzlichen Entscheidung jedenfalls dann und insoweit, als von dem eindeutigen Wortlaut einer Rechtsnorm und ihrer Auslegung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung abgewichen werden soll und der Grund hierfür sich nicht schon eindeutig aus den den Beteiligten bekannten oder für sie ohne weiteres erkennbaren Besonderheiten des Falles ergibt (vgl. BVerfGE 71, 122 [135 f.]; 81, 97 [106]).
- BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89
Vorbringen im Zivilprozess
Auszug aus BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 1989/92
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß mit ordentlichen Rechtsbehelfen nicht mehr anfechtbare letztinstanzliche gerichtliche Entscheidungen von Verfassungs wegen keiner Begründung bedürfen (vgl. BVerfGE 50, 287 [289 f.]; 71, 122 [135 f.]; 81, 97 [106]).Dieser Maßstab verlangt mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Gebundenheit des Richters an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG ) eine Begründung auch der letztinstanzlichen Entscheidung jedenfalls dann und insoweit, als von dem eindeutigen Wortlaut einer Rechtsnorm und ihrer Auslegung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung abgewichen werden soll und der Grund hierfür sich nicht schon eindeutig aus den den Beteiligten bekannten oder für sie ohne weiteres erkennbaren Besonderheiten des Falles ergibt (vgl. BVerfGE 71, 122 [135 f.]; 81, 97 [106]).
- BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85
Jeziden
Auszug aus BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 1989/92
d) Ob die Maßnahmen der türkischen Sicherheitskräfte die erforderliche "Verfolgungsdichte" aufweisen (vgl. für die mittelbare Gruppenverfolgung BVerfGE 83, 216 [232]), bedarf auf der Grundlage der aufgezeigten verfassungsrechtlichen Anforderungen ebenso der erneuten Prüfung durch das Verwaltungsgericht wie die Frage nach der asylerheblichen Intensität der staatlichen Übergriffe. - BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft
Auszug aus BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 1989/92
Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines Asylmerkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (vgl. BVerfGE 76, 143 [157, 166 f.]; 80, 315 [335];… Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 1991 - 2 BvR 1497/90 - InfAuslR 1991, S. 262 [264] …und vom 11. Februar 1992 - 2 BvR 1155/91 - InfAuslR 1992, S. 152 [154]). - BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision
Auszug aus BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 1989/92
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß mit ordentlichen Rechtsbehelfen nicht mehr anfechtbare letztinstanzliche gerichtliche Entscheidungen von Verfassungs wegen keiner Begründung bedürfen (vgl. BVerfGE 50, 287 [289 f.]; 71, 122 [135 f.]; 81, 97 [106]). - BVerfG, 18.11.1980 - 1 BvR 194/78
Verfassungsrechtliche Anforderung an die Nichtannahme einer Revision
Auszug aus BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 1989/92
Das Fehlen der Begründung einer gerichtlichen Entscheidung und eines anderen Hinweises auf den maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkt kann - bei entsprechendem substantiierten Vortrag des Beschwerdeführers - dazu führen, daß ein Verfassungsverstoß nicht auszuschließen und die Entscheidung deshalb aufzuheben ist (vgl. auch BVerfGE 55, 205 [206]). - BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57
Sendezeit I
Auszug aus BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 1989/92
Mit der Entscheidung in der Hauptsache haben sich die in den Verfahren 2 BvR 55/93 und 2 BvR 250/93 zusätzlich gestellten Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung erledigt (vgl. BVerfGE 7, 99 [109]). - BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65
Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen …
Auszug aus BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 1989/92
Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil der Beschwerdeführer ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]), sind die angegriffenen Urteile aufzuheben; die Sachen sind an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (§ 95 Abs. 2 BVerfGG ). - BVerfG, 04.04.1991 - 2 BvR 1497/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung politischer Verfolgung
- BVerfG, 11.02.1992 - 2 BvR 1155/91
Verletzung des Asylgrundrechts durch Unterlassen einer Beweiserhebung
- VGH Hessen, 25.03.1994 - 13 UE 2185/91
Ethnische Albaner unterliegen in der serbischen Provinz Kosovo einer …
Eine politische Verfolgung ist dann anzunehmen, wenn sie dem einzelnen in Anknüpfung an seine politische Überzeugung, seine religiöse Grundentscheidung, seine Volkszugehörigkeit oder andere für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, gezielt Rechtsverletzungen zufügt, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (BVerfG, Beschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 -, BVerfGE 80, 315, 334 f.; BVerfG, Beschluß vom 11. Mai 1993 - 2 BvR 1989/92, 55, 250/93 -, InfAuslR 1993, 310, 312).Ob eine Verfolgung wegen eines der oben genannten Asylmerkmale stattfindet und sich somit als asylerhebliche politische Verfolgung darstellt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der beeinträchtigenden Maßnahmen selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven des Verfolgenden (BVerfG…, Beschluß vom 10. Juli 1989, a.a.O., 335; BVerfG, Beschluß vom 11. Mai 1993, a.a.O.).
Unter diesen Umständen bedarf es einer besonderen Begründung, um sie dennoch aus dem Bereich politischer Verfolgung herausfallen zu lassen (BVerfG…, Beschluß vom 10. Juli 1989, a.a.O., 337; BVerfG, Beschluß vom 11. Mai 1993, a.a.O.; BVerfG…, Beschluß vom 9. Dezember 1993 - BvR 1638/93 -, InfAuslR 1994, S. 105, 107).
2.) Unter Zugrundelegung der geschilderten derzeitigen Lage im Kosovo stellt sich das Vorgehen der serbischen Behörden gegenüber ethnischen Albanern als zielgerichtete Rechtsverletzung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (…Beschluß vom 10. Juli 1989, a.a.O., 334 f.; Beschluß vom 11. Mai 1993, a.a.O., 512) dar, die sich gegen die ethnischen Albaner wegen ihrer Volkszugehörigkeit richtet (a.).
Es handelt sich nicht nur um Exzeßtaten einzelner Amtspersonen, die unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (…Beschluß vom 10. Juli 1989, a.a.O., 352;… Beschluß vom 4. März 1993, a.a.O., 512; Beschluß vom 11. Mai 1993, a.a.O., 312) dem serbischen Staat nicht zuzurechnen wären.
- VGH Hessen, 08.07.1996 - 13 UE 962/96
Afghanistan: fehlende Staatsmacht für das gesamte Staatsgebiet, jedoch …
1) Eine politische Verfolgung im Sinne des Art. 16 a Abs. 1 GG liegt dann vor, wenn dem Einzelnen in Anknüpfung an seine politische Überzeugung, seine religiöse Grundentscheidung, seine Volkszugehörigkeit oder andere für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, gezielt Rechtsverletzungen zugefügt werden, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (BVerfG, Beschlüsse vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 - BVerfGE 80, 315, 334 f.; und vom 11. Mai 1993 - 2 BvR 1989/92, 55, 250/93 -, InfAuslR 1993, 310, 312).Das Bestehen einer solchen übergreifenden Friedensordnung kennzeichnet zum einen den Staat im eigentlichen Sinne und ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (…BVerfG, Beschlüsse vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u. a. -, a.a.O. und vom 11. Mai 1993 - 2 BvR 1989/92, 55, 250/93 -, a.a.O.) gleichzeitig Anknüpfungspunkt für die Annahme einer die Gewährung von Asyl auslösenden staatlichen Verfolgung im Wege der Ausgrenzung Einzelner aus eben dieser Friedensordnung.
Ob eine Verfolgung wegen eines der oben genannten Asylmerkmale stattfindet und sich somit als asylerhebliche politische Verfolgung darstellt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der beeinträchtigenden Maßnahmen selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven des Verfolgenden (…BVerfG, Beschlüsse vom 10. Juli 1989, a.a.O., 335; und vom 11. Mai 1993, a.a.O.).
- VGH Hessen, 03.02.1999 - 7 UE 655/97
Rücknahmefiktion für Asylantrag bei Reise in den Verfolgerstaat - Geltung im …
Politisch ist eine solche Verfolgung dann, wenn dem Einzelnen in Anknüpfung an seine politische Überzeugung, an seine Religions- oder Volkszugehörigkeit oder an andere für ihn unverfügbare Merkmale gezielt Rechtsverletzungen zugefügt werden oder unmittelbar drohen, die ihn aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (BVerfG, Be. v. 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 u.a. - BVerfGE 80, 315, v. 23.01.1991 - 2 BvR 902/85 u.a. - BVerfGE 83, 216, u. v. 11.05.1993 - 2 BvR 1989/92 u.a. - NVwZ 1993, 975).Ob diese spezifische Zielrichtung der Verfolgung vorliegt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach ihrer erkennbaren Gerichtetheit und nicht nach den subjektiven Motiven des Verfolgenden zu beurteilen (BVerfG, Be. v. 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 u.a. - a.a.O. u. v. 11.05.1993 - 2 BvR 1989/92 u.a. - a.a.O.).
Denn die staatliche Verfolgung von Taten, die aus sich heraus eine Umsetzung politischer Überzeugung darstellen, ist - sofern nicht besondere Gründe auf Seiten des Verfolgten dem entgegenstehen wie etwa der Einsatz von als terroristisch zu bewertenden Mitteln oder dessen Unterstützung - selbst dann als politische Verfolgung anzusehen, wenn der Staat durch die betreffenden Verfolgungsmaßnahmen seinen Bestand oder seine politische Identität verteidigt (BVerfG, Be. v. 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 u.a. - a.a.O., v. 11.05.1993 - 2 BvR 1989/92 u.a. - a.a.O. u. v. 09.12.1993 - 2 BvR 1638/93 - InfAuslR 1994, 105).
- VGH Hessen, 23.01.1995 - 13 UE 2370/94
Ethnische Albaner unterliegen im Kosovo keiner asylrelevanten Gruppenverfolgung
Eine politische Verfolgung im Sinne des Art. 16a Abs. 1 GG liegt dann vor, wenn sie dem einzelnen in Anknüpfung an seine politische Überzeugung, seine religiöse Grundentscheidung, seine Volkszugehörigkeit oder andere für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, gezielt Rechtsverletzungen zufügt, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (BVerfG, Beschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 -, BVerfGE 80, 315, 334 f.; BVerfG, Beschluß vom 11. Mai 1993 - 2 BvR 1989/92, 55, 250/93 -, InfAuslR 1993, 310, 312).Ob eine Verfolgung wegen eines der oben genannten Asylmerkmale stattfindet und sich somit als asylerhebliche politische Verfolgung darstellt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der beeinträchtigenden Maßnahmen selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven des Verfolgenden (BVerfG…, Beschluß vom 10. Juli 1989, a.a.O., 335; BVerfG, Beschluß vom 11. Mai 1993, a.a.O.).
Unter diesen Umständen bedarf es einer besonderen Begründung, um sie dennoch aus dem Bereich politischer Verfolgung herausfallen zu lassen (BVerfG…, Beschluß vom 10. Juli 1989, a.a.O., 337; BVerfG, Beschluß vom 11. Mai 1993, a.a.O.; BVerfG…, Beschluß vom 9. Dezember 1993 - BvR 1638/93 -, InfAuslR 1994, S. 105, 107).
- VGH Hessen, 02.03.1998 - 7 UE 868/96
Keine Gruppenverfolgung der Kosovo-Albaner in der serbischen Provinz Kosovo; …
Politisch ist eine solche Verfolgung dann, wenn dem einzelnen in Anknüpfung an seine politische Überzeugung, an seine Religions- oder Volkszugehörigkeit oder an andere für ihn unverfügbare Merkmale gezielt Rechtsverletzungen zugefügt werden oder unmittelbar drohen, die ihn aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (BVerfG, Be. v. 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 u.a. - BVerfGE 80, 315, v. 23.01.1991 - 2 BvR 902/85 u.a. - BVerfGE 83, 216, u. v. 11.05.1993 - 2 BvR 1989/92 u.a. - NVwZ 1993, 975).Ob diese spezifische Zielrichtung der Verfolgung vorliegt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach ihrer erkennbaren Gerichtetheit und nicht nach den subjektiven Motiven des Verfolgenden zu beurteilen (BVerfG, Be. v. 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 u.a. - a.a.O. u. v. 11.05.1993 - 2 BvR 1989/92 u.a. - a.a.O.).
Die staatliche Verfolgung von Taten, die aus sich heraus eine Umsetzung politischer Überzeugung darstellen, ist - sofern nicht besondere Gründe dem entgegenstehen - selbst dann als politische Verfolgung anzusehen, wenn der Staat durch die betreffenden Verfolgungsmaßnahmen seinen Bestand oder seine politische Identität verteidigt (BVerfG, Be. v. 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 u.a. - a.a.O., v. 11.05.1993 - 2 BvR 1989/92 u.a. - a.a.O. u. v. 09.12.1993 - 2 BvR 1638/93 - InfAuslR 1994, 105).
- VGH Hessen, 16.02.1996 - 7 UE 4242/95
Keine Gruppenverfolgung albanischer Volkszugehöriger im Kosovo; Heranziehung zum …
Politisch ist eine solche Verfolgung dann, wenn dem einzelnen in Anknüpfung an seine politische Überzeugung, an seine Religions- oder Volkszugehörigkeit oder an andere für ihn unverfügbare Merkmale gezielt Rechtsverletzungen zugefügt werden oder unmittelbar drohen, die ihn aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (BVerfG, Be. v. 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 u.a. -, BVerfGE 80, 315, v. 23.01.1991 - 2 BvR 902/85 u.a. -, BVerfGE 83, 216, u. v. 11.05.1993 - 2 BvR 1989/92 u.a. -, NVwZ 1993, 975).Ob diese spezifische Zielrichtung der Verfolgung vorliegt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach ihrer erkennbaren Gerichtetheit und nicht nach den subjektiven Motiven des Verfolgenden zu beurteilen (BVerfG, Be. v. 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 u.a. -, a.a.O., u. v. 11.05.1993 - 2 BvR 1989/92 u.a. -, a.a.O.).
Die staatliche Verfolgung von Taten, die aus sich heraus eine Umsetzung politischer Überzeugung darstellen, ist aber - sofern nicht besondere Gründe dem entgegenstehen - selbst dann als politische Verfolgung anzusehen, wenn der Staat durch die betreffenden Verfolgungsmaßnahmen seinen Bestand oder seine politische Identität verteidigt (BVerfG, Be. v. 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 u.a. -, a.a.O., v. 11.05.1993 - 2 BvR 1989/92 u.a. -, a.a.O., u. v. 09.12.1993 - 2 BvR 1638/93 -, InfAuslR 1994, 105).
- BVerfG, 14.05.2003 - 2 BvR 134/01
Zur asylrechtlichen Beurteilung sog Amtswalterexzesse in der Türkei
Hiernach können zwar vereinzelte Exzesstaten von Amtswaltern dem Staat nicht als politische Verfolgung zurechenbar sein (vgl. BVerfGE 80, 315 ;… Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Mai 1992 - 2 BvR 205/92 -, NVwZ 1992, S. 1081 ; vom 11. Mai 1993 - 2 BvR 1989/92 u.a. -, NVwZ 1993, S. 975 …und vom 8. Juni 2000 - 2 BvR 81/00 -, InfAuslR 2000, S. 457 ). - VGH Hessen, 15.02.2000 - 7 UE 3645/99
Rückkehrmöglichkeit für Kosovo-Albaner bejaht nach Einsatz der KFOR-Truppen
Politisch ist eine solche Verfolgung dann, wenn dem Einzelnen in Anknüpfung an seine politische Überzeugung, an seine Religions- oder Volkszugehörigkeit oder an andere für ihn unverfügbare Merkmale gezielt Rechtsverletzungen zugefügt werden oder unmittelbar drohen, die ihn aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (BVerfG, Be. v. 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 u. a. - BVerfGE 80, 315, v. 23.01.1991 - 2 BvR 902/85 u. a. - BVerfGE 83, 216, u. v. 11.05.1993 - 2 BvR 1989/92 u. a. - NVwZ 1993, 975).Ob diese spezifische Zielrichtung der Verfolgung vorliegt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach ihrer erkennbaren Gerichtetheit und nicht nach den subjektiven Motiven des Verfolgenden zu beurteilen (BVerfG, Be. v. 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 u. a. - a. a. O. u. v. 11.05.1993 - 2 BvR 1989/92 u. a. - a. a. O.).
- VGH Hessen, 20.01.1997 - 7 UE 2507/94
Zur Gefährdungssituation für ehemalige Polizisten albanischer Volkszugehörigkeit …
Als politisch ist eine solche Verfolgung dann anzusehen, wenn dem einzelnen in Anknüpfung an seine politische Überzeugung, an seine Religionszugehörigkeit oder Volkszugehörigkeit oder an andere für ihn unverfügbare Merkmale gezielt Rechtsverletzungen zugefügt werden oder unmittelbar drohen, die ihn aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (BVerfG, Be. v. 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 u.a. -, BVerfGE 80, 315, v. 23.01.1991 - 2 BvR 902/85 u.a. -, BVerfGE 83, 216, u. v. 11.05.1993 - 2 BvR 1989/92 u.a. -, NVwZ 1993, 975).Ob diese spezifische Zielrichtung der Verfolgung vorliegt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach ihrer erkennbaren Gerichtetheit und nicht nach den subjektiven Motiven des Verfolgenden zu beurteilen (BVerfG, Be. v. 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 u.a. -, a.a.O., u. v. 11.05.1993 - 2 BvR 1989/92 u.a. -, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 06.01.1997 - 4 L 4812/96
Politische Verfolgung von albanischen Volkszugehörigen; Amnestie; Asylrecht; …
Zwar können Maßnahmen in der Form von strafrechtlichen Ermittlungen oder Sanktionen staatliche Verfolgung sein; dies gilt aber nicht, wenn die Verfolgung an die kriminelle Komponente der Tat, deren Strafwürdigkeit der Staatenpraxis geläufig ist, anknüpft und sich nicht gegen die - möglicherweise zusätzliche - in der Tat liegende politische Überzeugung - oder ein anderes asylrelevantes Merkmal - des Verdächtigen richtet (BVerfG, Beschl. v. 28. Febr. 1992, InfAuslR 1992, 215, BVerfG, Beschl. v. 21. Mai 1993, InfAuslR 1993, 310).Zwar rechtfertigt die Separatismusbekämpfung nicht staatliche Verfolgung von Menschen allein wegen ihrer politischer Überzeugung; vor allem rechtfertigt sie nicht die vom Gericht festgestellten massiven Menschenrechtsverletzungen; grundsätzlich bleibt aber der Bestand oder die politische Identität des Staates ein schutzwürdiges Rechtsgut (BVerfG, Beschl. v. 11. Mai 1993, InfAuslR 1993, 310 -312-).
- VGH Hessen, 23.05.1997 - 7 UE 1465/96
Jugoslawien: keine Gruppenverfolgung albanischer Volkszugehöriger mit …
- VGH Hessen, 18.02.2005 - 7 UE 1430/03
Serbien und Montenegro, Sandzak, Moslems, SDA, Mitglieder, Psychische Erkrankung, …
- VGH Hessen, 26.02.2003 - 7 UE 847/01
Inländische Fluchtalternative für Kosovo-Albaner; verneintes …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.1999 - 9 A 4671/98
Irak, Kurden, Haft, Folter, PUK, Mitglieder, Peshmerga, Wehrdienstentziehung, …
- VGH Hessen, 20.05.1996 - 13 UE 2332/95
Somalia: fehlende staatliche oder staatsähnliche Herrschaftsmacht; zum Umfang der …
- VGH Hessen, 03.03.1998 - 7 UE 869/96
Echtheitsüberprüfung ausländischer Gerichtsurteile im Asylverfahren; Jugoslawien: …
- OVG Schleswig-Holstein, 18.02.1994 - 3 L 84/91
Anerkennung als Asylberechtigter bei politischer Verfolgung; Gezielt zugefügte …
- VGH Hessen, 21.03.2007 - 9 UE 1676/06
Flüchtlingsanerkennung eines einfachen aktiven Mitglieds der ENSF - früher: …
- VGH Hessen, 24.06.2003 - 7 UE 3606/99
Abschiebungshindernis - fehlende Bezahlbarkeit von Medikamenten im Heimatland
- BVerfG, 08.06.2000 - 2 BvR 81/00
Verfassungsrechtliche Anforderungen aus GG Art 16a Abs 1 an die fachgerichtliche …
- VGH Hessen, 08.07.1996 - 13 UE 177/96
Afghanistan: keine Verfolgungsgefahr allein wegen einfacher Mitgliedschaft in der …
- VGH Hessen, 15.12.1995 - 13 UE 1794/93
Anerkennung eines iranischen Asylbewerbers als asylberechtigt wegen asylrechtlich …
- VGH Hessen, 19.09.1995 - 13 UE 933/95
Keine Verfolgungswahrscheinlichkeit für Mitglieder oder Anhänger der …
- VGH Hessen, 15.02.2000 - 7 UE 3645
Feststellung der Sicherheit albanischer Volkszugehöriger aus dem Kosovo …
- VGH Baden-Württemberg, 18.05.2000 - A 14 S 2594/98
Nichtdurchführung eines Folgeantragsverfahrens - erfolgreiches vorläufiges …
- VGH Hessen, 14.08.1995 - 13 UE 462/90
Tschad: keine gruppengerichtete politische Verfolgung der im Süden beheimateten …
- VGH Baden-Württemberg, 21.01.1994 - A 14 S 1959/93
Keine Gruppenverfolgung der Volksgruppe der Albaner im Kosovo allein wegen ihrer …
- VGH Hessen, 03.05.2000 - 5 UE 4657/96
Sri Lanka: Keine Gruppenverfolgung der Tamilen
- OVG Niedersachsen, 15.02.1994 - 11 L 1173/93
- BVerfG, 30.11.1993 - 2 BvR 594/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an Ermittlungen zum Tatbestandsmerkmal der …
- OVG Niedersachsen, 12.06.2001 - 8 L 516/97
Abschiebung; Abschiebungshindernisse; Abschiebungsschutz; Albaner; Aschkali; …
- VGH Hessen, 18.02.1999 - 9 UE 812/96
Antrag auf Fortsetzung eines durch Beschluß eingestellten Verfahrens wegen …
- VGH Hessen, 19.11.2002 - 5 UE 4670/96
Sri Lanka: keine Gruppenverfolgung der Tamilen
- VGH Baden-Württemberg, 27.04.2000 - A 14 S 2559/98
Keine Gruppenverfolgung der Roma und Ashkali im Kosovo seit Einsatz der …
- OVG Niedersachsen, 22.03.2001 - 8 L 5280/98
Abschiebung; AbschiebungsschutzAbschiebungshindernis; Aschkali; Asyl; …
- VGH Baden-Württemberg, 30.03.2000 - A 14 S 431/98
Jugoslawien: keine Gruppenverfolgung der Ashkali und Roma im Kosovo; …
- OVG Niedersachsen, 23.06.1994 - 12 L 7319/91
- VGH Hessen, 27.03.2006 - 9 UE 705/05
Flüchtlingsanerkennung eines einfachen aktiven Mitglieds der EDP
- VGH Hessen, 29.07.1996 - 13 UE 2378/96
Abschiebungshindernis nach AuslG 1990 § 53 Abs 6 gegenüber einer Abschiebung nach …
- VGH Hessen, 09.02.2005 - 5 UE 3197/02
Sri Lanka, Tamilen, Gruppenverfolgung, LTTE, Interne Fluchtalternative, …
- VGH Hessen, 26.01.1998 - 13 UE 2978/96
Afghanistan: bürgerkriegsbedingt fehlende staatliche oder quasi-staatliche …
- VGH Hessen, 19.11.2002 - 5 UE 4670
Asylantrag bei gruppengerichteter politischer Verfolgung der Tamilen in Sri …
- OVG Niedersachsen, 29.09.1994 - 11 A 27/85
Anerkennung; Asylberechtigter; Kurde; Militärdienst
- BVerwG, 10.03.1994 - 9 B 663.93
Staatliche Verfolgung in Sri Lanka - Einstufung von Maßnahmen als politische …
- VGH Bayern, 30.01.2002 - 21 B 94.35490
Jugoslawien, Kosovo, Albaner, Roma, Ashkali, Volkszugehörigkeit, Glaubwürdigkeit, …
- BVerfG, 20.10.1994 - 2 BvR 1725/93
Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Beurteilung der asylrechtlichen Relevanz …
- OVG Niedersachsen, 29.10.1993 - 8 L 4327/91
- VG Ansbach, 26.06.2008 - AN 1 K 07.30056
Türkei, Kurde, fehlende Glaubwürdigkeit, PTBS in der Türkei behandelbar
- VGH Hessen, 26.02.2003 - 7 UE 847
Politische Verfolgung von Albanischen Volkszugehörigen im Kosovo; Sicherheit vor …
- VGH Hessen, 16.11.1998 - 9 UE 3908/96
Afghanistan: bürgerkriegsbedingt fehlende Staatsmacht oder staatsähnliche Gewalt; …
- VG Sigmaringen, 22.08.1995 - A 8 K 20119/94
Anerkennung von Roma moslemischen Glaubens aus der serbischen Teilrepublik …
- BVerfG, 20.10.1994 - 2 BvR 1375/93
Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Beurteilung der asylrechtlichen Relevanz …
- VG Stuttgart, 19.03.2002 - A 6 K 13488/00
Anerkennung einer Aktivistin der TKP/ML als Asylberechtigte
- VG Würzburg, 03.05.2021 - W 8 K 20.31335
Abschiebungsverbot für iranische Staatsangehörige bei unzulässigem Folgeantrag - …
- VG Sigmaringen, 24.01.2005 - 5 K 2193/04
Freiwillige Ausreise von Ashkali aus dem Kosovo in 2001/2002
- VGH Hessen, 20.07.1999 - 9 UE 696/98
Unverzügliche Beantragung von Familienasyl im Falle eines im Bundesgebiet vor …
- VGH Baden-Württemberg, 11.05.1999 - A 9 S 47/98
Gefahr politischer Verfolgung für herausgehobenes Mitglied der EPRP bei Rückkehr …
- VGH Hessen, 13.12.1999 - 9 UE 989/96
Algerien: Verfolgungssituation für einfache Mitglieder der FIS; keine …
- OVG Schleswig-Holstein, 31.03.1995 - 3 L 489/94
Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter; Vorliegen einer politischen …
- OVG Schleswig-Holstein, 31.03.1995 - 3 L 258/94
Anforderungen an einen Asylschutzantrag; Schutzbereich des Asylgrundrechts; …
- BVerfG, 22.12.1993 - 2 BvR 950/93
Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Asylrelevanz staatlicher Maßnahmen bei der …
- VG Ansbach, 20.03.2007 - AN 1 K 06.30948
Türkei, Glaubwürdigkeit, Situation bei Rückkehr, Grenzkontrollen, abgelehnte …
- VG Ansbach, 20.03.2007 - AN 1 K 06.30984
Türkei, Kurden, interne Fluchtalternative, Westtürkei, Reformen, politische …
- VG Ansbach, 08.07.2008 - AN 1 K 06.30487
Türkei; Kurde; Asylerstverfahren; freisprechende Urteile des …
- VG Kassel, 12.12.2002 - 7 E 3306/00
- VG Hamburg, 28.02.2006 - 7 A 1648/01
Afghanistan, Hindus, Gruppenverfolgung, Frauen, Flüchtlingsfrauen, …